Aufruf zur Mitwirkung

 

Gleich für zwei Gremien sucht der Vorstand Freiwillige, welche die Interessen unserer Verbandssektion vertreten möchten.

 

Die ASTAG Sektion Zentralschweiz ist in zahlreichen Gremien von Politik und Wirtschaft vertreten und nimmt damit sehr aktiv an verschiedensten Entscheidungsprozessen teil. Zur Ergänzung und Entlastung des Vorstands suchen wir für die folgenden Gremien Interessierte, die sich für unsere Sektion aktiv einbringen möchten:

 

Mitglied Verkehrskommission der Stadt Luzern

 

Die Verkehrskommission der Stadt Luzern (VKL) ist eine stadträtliche Kommission, die bis zu viermal pro Jahr zu bedeutsamen verkehrspolitischen Fragen, Massnahmen und Planungen Stellung nimmt. Die ASTAG gehört aktuell zu den 13 Organisationen, die dem Stadtrat ein Mitglied zur Wahl in die Kommission vorschlagen können. Der Sitz der ASTAG ist seit einiger Zeit vakant und die Stadt Luzern würde es sehr begrüssen, wenn unsere Sektion wieder mitwirken würde. Gemäss geltender Verordnung gilt es zu beachten, dass das Mitglied einen direkten Bezug zur Stadt Luzern haben sollte. Weiter wählt der Stadtrat zurzeit ausschliesslich weibliche Personen.

 

Delegierte/r KMU- und Gewerbeverband Kanton Luzern

 

Die ASTAG Sektion Zentralschweiz ist als Berufsverband dem KMU- und Gewerbeverband Kanton Luzern angeschlossen. Daher hat die Sektion das Anrecht, die Interessen des Verbands an den jeweiligen Delegiertenversammlungen, die einmal jährlich stattfinden, zu vertreten. Hierzu hat unsere Sektion - abhängig vom Mitgliederbestand - das Anrecht auf mehrere Delegierte. Berechtigt sind grundsätzlich alle Vertreter/innen von Mitgliedsunternehmen aller Kantone unserer Sektion. Ein gewisser Bezug zur KMU-Wirtschaft im Kanton Luzern ist allerdings sinnvoll.

 

Der Vorstand erachtet es als wichtig, dass unsere Verbandssektion auch in diesen beiden Gremien würdig vertreten ist. Deswegen ruft er interessierte Mitglieder dazu auf, sich für ein Engagement zur Unterstützung und aktiven Einbringung unserer Verbandsinteressen zu melden.

Bei Interesse oder für weitere Auskünfte kann sehr gerne unser Sekretariat unter 041/410 38 88 oder info@astag-zentralschweiz.ch kontaktiert werden. 

 

Verhandlungen der Paritätischen Kommission

 

Die ASTAG Sektion Zentralschweiz und die Vertreter von Les Routiers Suisses einigen sich für 2024 auf den Teuerungsausgleich im Umfang von CHF 80.00.

 

Am Donnerstag, 9. November 2023, trafen sich die Mitglieder der Paritätischen Kommission der ASTAG Sektion Zentralschweiz sowie von Les Routiers Suisses aus den Sektionen Luzern-Zug, Obwalden und Nidwalden zur alljährlichen Verhandlungssitzung. Als Vertreter der Arbeitgeber-Seite waren aus dem Sektionsvorstand Präsident Christian Kempter-Imbach (Vorsitz) und Vize-Präsident Mario Stuber dabei. Seitens Les Routiers Suisses vertraten Daniel Reinhardt (Sektion Nidwalden, Sprecher), Franz Trüssel und Markus Zehnder (beide Sektion Luzern-Zug) sowie Pascal Burch (Sektion Obwalden) die Arbeitnehmer-Seite. Als Protokollführerin amtete Brigitt Willimann vom ASTAG-Sekretariat.

 

Im Vorfeld hatten Les Routiers Suisses rechtzeitig ihre Anträge eingereicht, die drei Punkte umfasste. Erstens einen Teuerungsausgleich von 2 %, zweitens mindestens fünf Wochen Ferien für alle Chauffeure und drittens eine Zusicherung für ein Paar Sicherheitsschuhe oder CHF 100.00 pro Chauffeuse/Chauffeur pro Jahr.

 

In der eingehenden Diskussion wurden die Anträge einzeln behandelt und jeweils zu Beginn der Diskussion vom Sprecher von LRS vorgetragen und begründet. Bei der Forderung nach dem Teuerungsausgleich von 2 % konnten die ASTAG-Vertreter aufzeigen, dass durch die festgesetzte Indexierung im geltenden Lohnregulativ (Anhang II zu den Ergänzenden Bestimmungen) die Methode zur Berechnung des Ausgleichs vorhanden ist und demnach entsprechend angewendet werden soll. Wie in der Vergangenheit wurde daraus ein Fixbetrag auf dem Durchschnittslohn berechnet, aufgerundet und bei CHF 80.00 festgesetzt.

 

Bezüglich der Forderung nach einer generellen 5. Ferienwoche anerkennt die Arbeitgeberseite, dass dieses Begehren sicherlich vorhanden ist, jedoch nicht von heute auf morgen umgesetzt werden kann. Die Auswirkungen für einzelne Unternehmen wären schlicht zu gross. Der Vorsitzende nimmt das Thema aber auf Arbeitgeberseite mit. Ziel soll es sein, Grundlagen zu erarbeiten, auf denen in den kommenden Jahren aufgebaut werden kann. Im nächsten Jahr wird die Diskussion zu diesem Thema wieder weitergeführt.

 

Die dritte Forderung nach einem Paar Sicherheitsschuhen (respektive CHF 100.00) pro Jahr musste aus der Sicht der ASTAG nicht speziell verhandelt werden. Dies vor allem unter dem Aspekt, dass das Zurverfügungstellen der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) - worunter auch Sicherheitsschuhe fallen - gesetzlich verankert ist und zu den Pflichten des Arbeitgebers gehört. Dass es Firmen und im Speziellen ASTAG-Mitglieder gibt, die dies nicht geregelt haben respektive nicht befolgen, dürfte es nach Meinung des Vorsitzenden nicht geben. Der Arbeitgeber hat gemäss Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3), 2. Kapitel, 6. Abschnitt, Art. 27, die Pflicht, diese Schutzausrüstung den Arbeitnehmenden zur Verfügung zu stellen. Aus versicherungstechnischen Gründen existieren in der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV, Art. 5) Vorschriften zur PSA und die EKAS-Wegleitung zur Arbeitssicherheit erläutert die zu deren Erfüllung notwendigen Massnahmen.

 

Die Vertreter der Les Routiers Suisses waren mit den jeweilig verhandelten Vorschlägen vorbehaltlos einverstanden, so dass deren Umsetzung direkt beschlossen werden konnte.

   

Beim anschliessenden Nachtessen fand der gewohnt kameradschaftliche Austausch statt, bei dem rege weiterdiskutiert wurde. Die ASTAG Sektion Zentralschweiz schätzt die partnerschaftliche Beziehung zu den Routiers Suisses der angeschlossenen Sektionen sehr und würdigt den respektvollen und fairen Umgang in allen Belangen.  

 

Christian Kempter-Imbach

 

JA zum Bypass Luzern

 

Die ASTAG Sektion Zentralschweiz engagiert sich aktiv im Pro-Komitee für den Bypass Luzern. Das Komitee „Bypass Luzern JA“ wurde im Februar 2021 durch die Mitglieder der Luzerner Mobilitätskonferenz LMK gegründet und engagiert sich für den Bypass als Zwillingsprojekt zum Durchgangsbahnhof Luzern. Beide gehören zusammen, ergänzen sich und müssen im Interesse der ganzen Zentralschweiz als entscheidender Standortvorteil realisiert werden. Insgesamt führt das Komitee, in dem sich der Sektionspräsident im Co-Präsidium engagiert, sieben fundierte Gründe für ein Ja zum Bypass im Argumentarium.

 

Es ist wichtig, dass mit dem Pro-Komitee ein bürgerliches Gegengewicht zum bereits bestehenden Nein-Komitee entsteht. Somit wünscht sich die ASTAG Sektion Zentralschweiz, dass die Mitglieder und Partner mit ihrem Beitritt ihre Unterstützung für dieses verkehrstechnisch eminent wichtige Bauprojekt signalisieren. Der Beitritt erfolgt ohne finanzielle Verpflichtung und ist lediglich mit der namentlichen Erwähnung auf der Website verbunden.

 

Alle Informationen sowie die Möglichkeit zur Unterstützung und Registrierung finden sich unter www.bypass-luzern-ja.ch.                                             

Christian Kempter-Imbach

 

 

 

 

 

 

Initiative «Die Määs muss auf dem Inseli bleiben!»

 

Am 24. September 2017 stimmte die Bevölkerung mit 51.6 % äusserst knapp der Initiative «Lebendiges Inseli statt Blechlawine» zu. Die sogenannte Inseli-Initiative verlangt eine Aufhebung des Carparkplatzes Inseliquai zugunsten einer Erweiterung der dort bestehenden Grünfläche. Im Vorfeld der Inseli-Initiative haben der Stadtrat und auch die Initianten mehrfach betont, dass der Standort der Määs und die Haltekanten für die Cars nicht gefährdet seien. Durch die Anhalteplätze für Cars sollte sichergestellt werden, dass Einheimische und Touristen des KKL und der Schifffahrt an zentraler Lage in Bahnhofsnähe ein- und aussteigen können.

 

In der Medienmitteilung vom 19. Januar 2022 hielt der Stadtrat Luzern nun fest, dass er von seinen damaligen Versprechen abweicht. Er bezieht sich auf eine Machbarkeitsstudie und den neusten Erkenntnissen aus den Planungen, dass ein grünes Inseli, wie 2017 von den Stimmberechtigten gutgeheißen, ohne Einschränkungen für die Lözärner Määs und mit bis zu sechs Haltekanten für Reisecars, nicht machbar ist.

 

Ein breit abgestütztes Komitee aus Politik, Wirtschaft und privaten Personen ist nicht bereit, den einseitigen Entscheid des Stadtrates zu akzeptieren und reicht daher am 21. Februar 2022 die Initiative «Die Määs muss auf dem Inseli bleiben!» zur Vorprüfung bei der Staatskanzlei zuhanden des Stadtrates ein.

  

Die ASTAG unterstützt die Initiative und beteiligt sich über die Untergruppe Car Tourisme Suisse, vertreten durch Brigitte Heggli, am Initiativkomitee. Die Unterschriftensammlung läuft von Ende März bis Ende Mai 2022. Die Unterschriftenbogen können direkt beim Komitee bezogen werden (WiMoLU, IG Wirtschaft und Mobilität Luzern, c/o Wirtschaftsverband Stadt Luzern, 6002 Luzern) oder www.määs-inseli.ch. Das Initiativkomitee dankt allen für die aktive Unterstützung der Unterschriftensammlung. Teilnahmeberechtigt sind alle stimmberechtigten Einwohner der Stadt Luzern.

 

 

 

 

DISPONENT:IN TRANSPORT & LOGISTIK

 

Die ASTAG bietet neu die anerkannte und viel beachtete Weiterbildung «Disponent:in Transport

und Logistik» an. Sie garantiert damit eine praxisnahe Ausbildung für alle verschiedenen

Fachbereiche (Nahverkehr, Stückgut, Personentransport…) an attraktiven Standorten in der

ganzen Schweiz. Die Teilnehmenden lernen mit modernsten digitalen Systemen den Berufsalltag

als Disponent:in zu meistern, womit der Lehrgang noch besser auf die Bedürfnisse der

Branche zugeschnitten ist.

 

Weitere Infos erhalten Sie unter https://www.astag.ch/dispo/

 

Broschüre Disponent:in

 

 



 

 

Stellenmeldepflicht: Firmen erhalten eine eigene Anlaufstelle

 

Ab dem 1. Juli 2018 sind Arbeitgeber verpflichtet, alle zu besetzen-den Stellen in Berufsarten, in denen die Arbeitslosenquote den Schwellenwert von acht Prozent erreicht oder übersteigt, den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zu melden. Dies, weil der Bundesrat am 8. Dezember 2017 die Details zur Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative (MEI) verabschiedet hat. Um die Firmen bei der operativen Umsetzung optimal zu unterstützen, schafft die Dienststelle Wirtschaft und Arbeit (wira) eine neue Anlaufstelle.

 

Die Dienststelle Wirtschaft und Arbeit (wira) richtet eine neue Anlaufstelle für Arbeitgebende ein. Grund ist, dass am  dem  1. Juli 2018 meldepflichtige Stellen dem RAV gemeldet werden müssen. Damit nimmt der Kanton Luzern, als kantonale Vollzugsstelle der Arbeitslosenversicherung (ALV), ab der Inkraftsetzung der  Stellenmeldepflicht (MEI) bei der operativen Umsetzung eine entscheidende Rolle wahr. Gemäss aktuellen Schätzungen unterstehen rund drei von zehn Neubesetzungen einer Meldepflicht. Das entspricht rund 24'000 Stellenmeldungen pro Jahr für den Kanton Luzern. 

 

Die neue Abteilung "Arbeitsmarktservice" unterstützt Arbeitgeber, Stellensuchende und die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren bei der Umsetzung der Stellenmeldepflicht und dient als zentrale Anlaufstelle für Fragen rund um den Arbeitsmarkt.

 

Hinweis

 

Im April, Mai und Juni 2018 führt die wira Informationsveranstaltungen für Arbeitgebende, Berufsverbände und Stellenvermittelnde durch. Die Termine und Informationen zur Anmeldung finden Interessierte hier.